Mitarbeiter:innen beteiligen

Betriebliche Digitalisierung vorantreiben – mit gemeinschaftlichem Engagement!

Digitalisierung umsetzen, Innovationen vorantreiben und organisatorische Veränderungen gestalten. Um den Wandel zu einer digital gestützten Pflege zu gestalten, stehen Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste zunächst vor vielen Herausforderungen. Es müssen neue Strategien entwickelt, in digitale Ausstattung und Anwendungen investiert, sowie Führungskräfte und Beschäftigte qualifiziert und gleichzeitig Arbeitsprozesse (neu) organisiert werden. Dabei müssen zudem eine hohe Versorgungsqualität der Pflegebedürftigen und gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Pflege und den pflegenahen Berufen realisiert werden.

Ein wichtiger Baustein für eine zielorientierte und sozialverträgliche Gestaltung von Digitalisierungsprozessen ist die Einbindung und Zusammenarbeit der Interessensvertretungen - sowohl auf betrieblicher Ebene (Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen) als auch auf überbetrieblicher Ebene (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände der Träger).

Betriebliche Interessenvertretungen einbinden

Die Beteiligung auf betrieblicher Ebene erfolgt durch die Beteiligung von Betriebs- bzw. Personalräten oder Mitarbeitervertretungen (MAVen). Mitbestimmungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen bestehen insbesondere bei der Einführung neuer technischer Arbeitsmittel, wenn durch diese eine Überwachung und Leistungskontrolle von Beschäftigten möglich wird. Weitere Möglichkeiten der Mitbestimmung beziehen sich auf den Einsatz neuer Arbeitsmethoden, Grundsätze der Arbeitsgestaltung, Maßnahmen zur Hebung von Arbeitsleistungen und Erleichterung des Arbeitsablaufs, sowie hinsichtlich des Arbeitsschutzes. Entsprechend können betriebliche Interessenvertretungen aktiv werden, wenn der Einsatz digitaler Technik die genannten Bereiche berührt, beispielsweise, wenn die Arbeitsmenge oder das Arbeitstempo von Pflegekräften durch Technikeinsatz angehoben werden (soll), oder digitaler Technikeinsatz die Gestaltung von Arbeitsprozessen grundsätzlich berührt.

In der Befragung von Pflege- und Führungskräften in NRW wurden Sorgen Beschäftigter etwa über den Verlust des persönlichen Kontakts zum Pflegebedürftigen, vor Arbeitsverdichtung und vor Überforderung (Techno-Stress) im Kontext betrieblicher Digitalisierungsvorhaben genannt, die von betrieblichen Interessenvertretungen aufgegriffen werden können.

Zentrale Instrumente betrieblicher Mitbestimmung sind Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen, die zwischen betrieblicher Interessenvertretung (Betriebs- bzw. Personalrat oder Mitarbeitervertretung) und Arbeit- bzw. Dienstgeber geschlossen werden können. Eine Herausforderung besteht darin, dass Interessenvertretungen in vielen Fällen zunächst selbst Wissen zu digitaler Technik, betrieblichen Strategien und Anwendungsszenarien benötigen, um ihrerseits Gestaltungsvorschläge zu entwickeln. Eigene Bildungsangebote für Interessenvertretungen zu Themen digitaler Transformation im Feld der Altenpflege können hier sinnvoll sein.

Informelle Verfahren der Mitbestimmung durch die Beteiligung von Mitarbeitenden können etwa in Form von Mitarbeiterausschüssen, Gesprächsrunden / “runden Tischen” oder Erprobungs-Labs umgesetzt werden. Hier lassen sich beispielsweise die Einführung digitaler Technik und die damit verbundene Arbeitsgestaltung für digital gestützte Arbeitskontexte gemeinsam entwickeln. In den Betriebsrecherchen im Rahmen des Projektes wurde deutlich, dass Beschäftigte betriebliche Innovationen besser in die Einrichtungen tragen können, wenn sie frühzeitig in die Entwicklung eingebunden werden.

Die Einbindung betrieblicher Interessenvertretungen und Beschäftigter in eine gemeinschaftliche Zusammenarbeit mit Einrichtungsleitungen und Führungskräften in Digitalisierungsprozesse kann sowohl einen Beitrag zur Stärkung betrieblicher Mitbestimmung leisten, als auch dazu beitragen, neue Gestaltungsmöglichkeiten für digital gestützte Arbeit zu etablieren.

Sozialpartnerschaftliche Aktivitäten

Die überbetrieblich organisierten Sozialpartner (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) können den Prozess der Digitalisierung gemeinsam vorantreiben und neue Gestaltungsimpulse setzen. So können Einrichtungen unterstützt werden, die die Digitalisierung derzeit allein vorantreiben. Dies kann beispielswiese in Form von überbetrieblichen Dialogforen erfolgen, die Chancen, Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch Herausforderungen thematisieren, reflektieren und neue Ansätze in die betriebliche Erprobung bringen.

Praxisbeispiel:
Mitarbeiterbeteiligung stärken durch digitale Unternehmenskommunikation

Die St. Gereon Seniorendienste gGmbH erklären hier, wie sich durch eine digitale Unternehmenskommunikation die Mitarbeiterbeteiligung steigern lässt.