Unterstützungsangebote nutzen
Unterstützungsbedarfe in der Pflege
Die zunehmende Digitalisierung von Pflegeeinrichtungen führt nicht nur zu Erleichterungen für Mitarbeiter:innen und Pflegebedürftige, sondern stellt Einrichtungen bei der Umsetzung vor diverse Herausforderungen. Befragungen von Führungskräften ambulanter und stationärer Altenpflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zeigen, dass besonders die fehlende digitale Vernetzung im Gesundheitswesen als Digitalisierungshemmnis wirkt. In einem Interview berichtet eine Führungskraft eines ambulanten Pflegedienstes, dass bestimmte Dokumente, wie Leistungsnachweise, zur Abrechnung noch immer in Papierform eingereicht werden müssen. Solange dies der Fall ist, führt die Digitalisierung von (Daten-)Austauschprozessen für die Einrichtungen schlicht zu Mehrarbeit anstatt zu Zeitersparnissen. Schwierig gestaltet sich derzeit auch die digitale Kommunikation mit den Ärzten, berichtet eine weitere Führungskraft.
Allerdings zeigen Daten aus der Befragung von Führungskräften und Beschäftigten, dass die wichtigsten Vorteile der Digitalisierung unter anderem in den Bereichen Kommunikation und Informationsaustausch liegen. Aktuelle Ursachen für Schwierigkeiten können beispielsweise in fehlenden technischen Schnittstellen und der digitalen Ausstattung in Praxen und Einrichtungen, aber auch in Schwierigkeiten in der Koordination und dem Terminmanagement liegen.
Die Befragung zeigt außerdem, dass es große Unterstützungsbedarfe hinsichtlich der Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen gibt. Zum Teil geht es dabei um die digitale Grundausstattung: Viele Einrichtungen sehen sich nicht in der Lage, die Kosten für den Ausbau sowie die Wartung einer neuen oder erweiterten IT-Infrastruktur zu tragen. Darüber rangieren hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherung unter den drei am häufigsten genannten Hinderungsgründen zur Nutzung digitaler Technik und Hilfsmittel.
Fehlende Zeit, Neuerungen einzuführen, wird durch Arbeitsverdichtung infolge des bestehenden Fachkräftemangels in der Pflege sicherlich mitverursacht, beziehungsweise verstärkt. Auch um der genannten Überforderung der Mitarbeiter:innen zu begegnen, wird Zeit benötigt, beispielsweise für geeignete Qualifizierungsmaßnahmen.
Einrichtungen benötigen Unterstützung bei der Einführung und Umsetzung neuer digitaler Veränderungen.
Unterstützungsangebote
Das Land NRW bietet für drei Bereiche Unterstützungsangebote an:
1. Strategische Unterstützung: Viele kleine und mittelständische Unternehmen haben sich noch nicht strategisch mit dem Thema Digitalisierung auseinandergesetzt. Hier setzen verschiedene Förderinstrumente mit Bezug zur Digitalisierung beispielsweise für kleine und mittelständische Unternehmen an. Diese Instrumente sind nicht branchenspezifisch ausgerichtet, können aber auch in der Pflege Anwendung finden. Beispiele sind die etwa die Potentialberatung der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) oder die Qualifizierung und Beratung durch Digital Scouts (z. B. Wirtschaftsförderung Dortmund).
2. Unterstützung bei der Weiterbildung: Wenn sich Tätigkeiten verändern, geht dies häufig mit dem Bedarf an erweiterten oder neuen Kompetenzen einher. Einrichtungen und Pflegekräfte finden Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen durch den Bildungsscheck NRW. Zudem können Einrichtungen und Pflegekräfte auch auf die Förderung der Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit zurückgreifen. Das NRW-Programm „Perspektiven im Erwerbsleben“ unterstützt Menschen in beruflichen Veränderungsprozessen durch qualifizierte Beratung.
3. Investivmittel bereitstellen: Unternehmen erhalten Unterstützung bei den Investitionen, die im Zusammenhang mit der Digitalisierung notwendig sind. Zu nennen sind hier Förder- und Modellprogramme, die u. a. Zuschüsse zur Finanzierung digitaler Ausstattung, die Erprobung digitaler Schnittstellen (z. B. im Rahmen des Modellprogramms des GKV-Spitzenverbandes zur Einbindung von Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur), die Entlastung von Beschäftigten durch digitale Unterstützung oder Förderungen zur Gestaltung von betrieblichen Prozessen und Angeboten umfassen. Ein Beispiel hierfür ist das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG), durch das ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen eine Förderung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von maximal 12.000 € für Digitalisierungsprojekte beantragen können. Eine Erweiterung des Förderzeitraumes bis 2023 wurde mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) ermöglicht. Darüber hinaus gibt es weitere Fördermöglichkeiten, wie Förderprogramme verschiedener Träger und Verbände, z. B. der Stiftung Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalens durch das Sonderprogramm "Zugänge erhalten - Digitalisierung stärken".
Eine detaillierte Übersicht an möglichen Unterstützungsangeboten finden Sie zukünftig auf dieser Seite.
Bildungsscheck NRW (nrwbank.de)
Qualifizierungschancengesetz zur Weiterbildung - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)